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   VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551   

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https://dejure.org/2020,34578
VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551 (https://dejure.org/2020,34578)
VG München, Entscheidung vom 31.10.2020 - M 13 S 20.5551 (https://dejure.org/2020,34578)
VG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2020 - M 13 S 20.5551 (https://dejure.org/2020,34578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    7. BayIfSMV § 7 Abs. 1; BayVersG Art. 15; VwGO § 80 Abs. 5
    Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr

  • rewis.io

    Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103

    Versammlungsverbot aufgrund von Infektionsgefahren

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Diese Bestimmung konkretisiert die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 BayVersG auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite, soweit die von einer Versammlung unter freiem Himmel ausgehenden Infektionsgefahren in Rede stehen (BayVGH, B.v. 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7).

    b) Soweit der Antragsteller rügt, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-Indizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weist die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen wird, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).

    Eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach Beginn ist nicht in gleicher Weise geeignet, Infektionsgefahren abzuwehren, da diese Maßnahme erst nach Eintritt der unerwünschten Gefahrensituation wirksam würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2064

    Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Das RKI, dem der Gesetzgeber im Bereich des vorbeugenden Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (§ 4 IfSG; vgl. BayVGH, B.v. 11.09.2020 - 10 CS 20.2064 - Rn. 25 m.w.N.), schätzt die Lage in Deutschland auch in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zu Covid-19 als sehr ernst und dynamisch ein.

    Die Auslegung der Norm nach ihrer Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck ergibt jedoch, dass die Behörde auch Maßnahmen gegen die Allgemeinheit ergreifen darf (vgl. BayVGH, B.v. 11.09.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27; Martini/Thiessen/Ganter, NJOZ 2020, 929, 932 m.w.N.).

    Dass durch die einschlägigen Bestimmungen der 7. BayIfSMV der insoweit bestehende Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers überschritten worden wäre, wurde nicht substanziiert aufgezeigt und ist auch im Übrigen nicht ersichtlich (vgl. auch BayVGH, B.v. 11.09.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 36 mit Nachweisen zur Einschätzung des RKI).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Zum Schutz von Versammlungen ist indes schon im Eilverfahren durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Sofortvollzug der umstrittenen Maßnahme in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Versammlung in der beabsichtigten Form führt (BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, U. v. 31.05.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 23).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    In die Prognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen einbezogen werden, soweit sich hinsichtlich des Versammlungsthemas, des Ortes, des Datums oder des Teilnehmer- und Organisatorenkreises bei verständiger Würdigung Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - NJW 2010, 141).
  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BayVGH, U. v. 10.07.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236

    Keine Versammlung mit 10.000 Teilnehmern wegen Corona

    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Sowohl für die Veranstalterseite als auch für die polizeilichen Einsatzkräfte wird es bei hohen Teilnehmerzahlen immer schwieriger, auf die Einhaltung von infektionsschutzrechtlichen Vorgaben hinzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris).
  • OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/18
    Auszug aus VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, U. v. 31.05.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 23).
  • VG Karlsruhe, 02.12.2020 - 3 K 4941/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflage

    In die Prognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen einbezogen werden, soweit sich hinsichtlich des Versammlungsthemas, des Ortes, des Datums oder des Teilnehmer- und Organisatorenkreises bei verständiger Würdigung Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - NJW 2010, 141; VG München, Beschluss vom 31.10.2020 - M 13 S 20.5551 -, juris Rn. 14).
  • VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610

    (Keine) Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht,

    In beiden Eilverfahren ergingen Entscheidungen beider Rechtszüge (vgl. insoweit VG München, B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5546; B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5551; VGH München, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - sowie B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2450).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2021 - 3 K 1937/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    In die Prognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen einbezogen werden, soweit sich hinsichtlich des Versammlungsthemas, des Ortes, des Datums oder des Teilnehmer- und Organisatorenkreises bei verständiger Würdigung Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09 - NJW 2010, 141; VG München, Beschluss vom 31.10.2020 - M 13 S 20.5551 -, juris Rn. 14).
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